Allgemeines
1. Gemeinschaftsarbeiten
Der Zuordnungsplan für die Gemeinschaftsarbeit wurde überarbeitet, siehe Anlage.
Sollen Änderungen eingearbeitet werden, melden Sie sich bitte beim 2. Vorstand Marcus Jantke (Garten 41).
Gemeinschaftsarbeiten sind umgehend nach Erledigung dem Vorstand oder dessen Mitarbeitern zur Bestätigung schriftlich anzuzeigen. Gemeinschaftsarbeiten sind im laufenden Gartenjahr zu erbringen (finanzieller Ausgleich 10,00 €/h).
Alle Pächter ab vollendetem 80. Lebensjahr sind von der Gemeinschaftsarbeit freigestellt.
Ihre freiwillige Leistung zur Gemeinschaftsarbeit wird gern entgegengenommen.
2. Sprechzeit des Vorstandes
Im Rahmen der Vorstandssitzung ist es nach Absprache möglich, persönliche Belange vorzutragen. Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Optimierung der Vorstands- und Vereinsarbeit. Kontaktaufnahme per Mail ist jederzeit möglich.
3. Kündigung und Pachtübergaben
Diese sind entsprechend unserer Satzung nach Rücksprache mit dem Vorstand möglich.
Alle laufenden Kosten, wie Strom, Wasser, Unkosten aus nicht erbrachter Gemeinschaftsarbeit usw., sind vor Übergabe der Parzelle zu entrichten. Eine Übertragung auf den Nachfolgepächter ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Informieren Sie sich bitte über die gesetzlichen Bestimmungen oder fragen Sie darüber beim Vorstand nach.
Der Neupächter hat eine Anzahlung in Höhe pauschal von 100,- € zu entrichten.
Sollte bei Kündigung kein Neupächter den Pachtvertrag übernehmen sind die Kosten des
Pachtanteils weiter bis zur Neuverpachtung zu tragen. Der Garten ist weiterhin in einen
ordentlichen Zustand zu halten.
Bei Pächterwechsel ist auf jeden Fall der Vorstand zu informieren, der Neupächter muss einen Aufnahmeantrag stellen und es ist das Formblatt Pächterwechsel vom Alt- und Neupächter auszufüllen.
4. Finanzsicherung des Vereins gegen säumige Schuldner (zur Erinnerung)
Zur Vorstandssitzung am 07.03.2007 wurde durch die geschäftsführenden Mitglieder
des Vorstandes folgender Beschluss gefasst: Unbelehrbaren, nicht zahlungswilligen Schuldnern, wird mit sofortiger Wirkung Wasser und Strom gesperrt. Dies wird notwendig, um den Verein vor weiteren Unkosten zu schützen.
Nach Begleichung des Schuldbetrages können die gesperrten Medien wieder kostenpflichtig, 5,00 € pro Anschluss, bereitgestellt werden.
Der Vorstand behält sich vor, uneinsichtigen Schuldnern die Pachtverträge
vertragsgerecht zu kündigen und diese aus dem Verein auszuschließen.
Die offenen finanziellen Außenstände werden mit rechtlichen Mitteln eingeklagt.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Ratenvorauszahlung um zu erbringende Leistungen besser sichern zu können. Dabei hat die Abtragung der Restschuld Vorrang.
5. Änderungen der Anschrift und Telefonnummer
Bitte zeigen Sie Änderungen rechtzeitig an. Sie helfen damit dem Vorstand bei seiner Arbeit. Zur Vereinfachung von Post und Informationen kann jeder Pächter seine Mailadresse beim Verein abgeben.